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Appendix
Hinweise zur Auswahl des richtigen Schwenkarms für Ihren Monitor
Dieser Monitor ist für Bildschirmarbeitsplätze vorgesehen. Wenn nicht der zum Standardzubehör gehörige
Schwenkarm verwendet wird, muss statt dessen ein geeigneter anderer Schwenkarm installiert werden. Bei der
Auswahl des Schwenkarms sind die nachstehenden Hinweise zu berücksichtigen:
Der Standfuß muß den nachfolgenden Anforderungen entsprechen:
a) Der Standfuß muß eine ausreichende mechanische Stabilität zur Aufnahme des Gewichtes vom Bildschirmgerät
und des spezi zierten Zubehörs besitzen. Das Gewicht des Bildschirmgerätes und des Zubehörs sind in der
zugehörenden Bedienungsanleitung angegeben.
b) Die Befestigung des Standfusses muß derart erfolgen, daß die oberste Zeile der Bildschirmanzeige nicht höher
als die Augenhöhe eines Benutzers in sitzender Position ist.
c) Im Fall eines stehenden Benutzers muß die Befestigung des Bildschirmgerätes derart erfolgen, daß die Höhe der
Bildschirmmitte über dem Boden zwischen 135 – 150 cm beträgt.
d) Der Standfuß muß die Möglichkeit zur Neigung des Bildschirmgerätes besitzen (max. vorwärts: 5°, min. nach
hinten ≥ 5°).
e) Der Standfuß muß die Möglichkeit zur Drehung des Bildschirmgerätes besitzen (max. ±180°). Der maximale
Kraftaufwand dafür muß weniger als 100 N betragen.
f) Der Standfuß muß in der Stellung verharren, in die er manuell bewegt wurde.
g) Der Glanzgrad des Standfusses muß weniger als 20 Glanzeinheiten betragen (seidenmatt).
h) Der Standfuß mit Bildschirmgerät muß bei einer Neigung von bis zu 10° aus der normalen aufrechten Position
kippsicher sein.
Hinweis zur Ergonomie :
Dieser Monitor erfüllt die Anforderungen an die Ergonomie nach EK1-ITB2000 mit dem Videosignal, 1920×1080
(EV2316W / EV2336W) / 1920×1200 (EV2416W / EV2436W), Digital Eingang und mindestens 60,0 Hz
Bildwiederholfrequenz, non interlaced. Weiterhin wird aus ergonomischen Gründen empfohlen, die Grundfarbe
Blau nicht auf dunklem Untergrund zu verwenden (schlechte Erkennbarkeit, Augenbelastung bei zu geringem
Zeichenkontrast.)
Übermäßiger Schalldruck von Ohrhörern bzw. Kopfhörern kann einen Hörverlust bewirken.
Eine Einstellung des Equalizers auf Maximalwerte erhöht die Ausgangsspannung am Ohrhörer- bzw.
Kopfhörerausgang und damit auch den Schalldruckpegel.
„Maschinenlärminformations-Verordnung 3. GPSGV:
Der höchste Schalldruckpegel beträgt 70 dB(A) oder weniger gemäss EN ISO 7779“
[Begrenzung des maximalen Schalldruckpegels am Ohr]
Bildschirmgeräte: Größte Ausgangsspannung 150 mV