iiiViewSonic PJ358
RoHS-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung
der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)
entworfen und hergestellt und hat sich als mit den maximalen Konzentrationswerten, die der
europäischen Ausschuss für die technische Anpassung (Technical Adaptation Committee; TAC)
festgelegt hat, wie folgt konform erwiesen:
Substanz
Vorgeschlagene maximale
Konzentration
Tatsächliche Konzentration
Blei (Pb)
0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg)
0,1% < 0,1%
Cadmium (Cd)
0,01% < 0,01%
Sechswertiges Chrom (Cr
6+
) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB)
0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether
(PBDE)
0,1% < 0,1%
Manche Produktkomponenten sind im Anhang der RoHS-Richtlinie wie unten beschrieben
ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1. Quecksilber in Kompaktleuchtstofampen in einer Höchstmenge von 5 mg je Lampe und in anderen
Lampen, die in dem Anhang der RoHS-Richtlinie nicht gesondert aufgeführt sind.
2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen, Leuchtstoffröhren und in
keramischen Elektronikbauteilen (z.B. piezoelektronische Bauteile).
3.
Blei in hochschmelzenden Loten (d.h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil von
mindestens 85% Blei).
4. Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent, in
Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent und in Kupferlegierungen mit einem
Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent.