Cisco Systems WUSB600N Network Card User Manual


 
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AnhangG
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben,
anfertigen und verbreiten; Voraussetzung hierfür ist, dass
Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-
Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen,
alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer
Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit
dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen
Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten. .
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes
Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen gemäß
den Bestimmungen von §1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
a) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Änderung und deren Datum hinweist.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen
verbreitete oder veröffentlichte Werk, welches das
Programm oder Teile davon vollständig oder teilweise
enthält bzw. vollständig oder teilweise von dem
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, als Ganzes
gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung
ohne Gebühr für alle Dritten lizenziert wird.
c) Liest das bearbeitete Programm bei seiner Ausführung
für gewöhnlich Befehle ein, müssen Sie dafür sorgen,
dass es beim Start für eine solche interaktive Verwendung
eine Meldung druckt oder ausgibt; diese Meldung muss
einen entsprechenden Copyright-Vermerk enthalten
und deutlich machen, dass es keine Garantie gibt (oder
andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem muss
der Benutzer darüber informiert werden, dass er das
Programm gemäß diesen Bedingungen verbreiten kann,
und erfahren, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen
kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Bereiche des Werks nicht von
dem Programm abgeleitet sind und objektiv als unabhängige
und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für
die betroffenen Bereiche, wenn Sie diese als eigenständige
Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Bereiche als
Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Genehmigungen für weitere Lizenznehmer somit auf
das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf
jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragrafen, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte
für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin,
die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken
auszuüben, die auf dem Programm basieren oder unter
seiner Verwendung zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werks, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem
Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk
auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium
dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich dieser
Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein nach § 2 auf dem
Programm basierendes Werk) als Objektcode oder in
ausführbarer Form gemäß den Bedingungen in §§1 und 2
kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie befolgen eine
der folgenden Vorgehensweisen:
a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium, wobei die Verbreitung unter den Bedingungen
der §§1 und2 erfolgen muss; oder:
b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot,
jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare
Kopie des Quellcodes zur Verfügung zu stellen– zu nicht
höheren Kosten als denen, die durch den physischen
Kopiervorgang anfallen–, wobei der Quellcode gemäß
den Bedingungen der §§ 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird;
oder
c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des
Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese
Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung
zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objektcode
oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot gemäß Absatzb erhalten haben.)
Unter dem Quellcode eines Werks wird diejenige Form des
Werks verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise
verwendet wird. Bei ausführbaren Programmen bezeichnet
„der vollständige Quellcode“ den Quellcode aller im
Programm enthaltenen Module einschließlich aller
zugehörigen Dateien zur Definition von Modulschnittstellen
sowie die zur Kompilierung und Installation des ausführbaren
Programms verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme
jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von dem zu
enthalten, was üblicherweise entweder als Quellcode oder
in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter
dem das Programm läuft– es sei denn, diese Komponente
selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder
von Objektcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff
auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die
Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode
als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht
dazu gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem
Objektcode zu kopieren.