Cisco Systems WUSB600N Network Card User Manual


 
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AnhangG
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N USB-Netzwerkadapter mit Dual-Band
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils
davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes
Werk entsteht, und Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter
den Bestimmungen von §1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine
Softwarebibliothek sein.
b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung der Dateien hinweist und
das Datum jeder Änderung angibt.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes
Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten
Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle
stützt, die von einem die Funktionseinheit nutzenden
Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss,
ohne dass sie beim Aufrufen der Funktionseinheit als
Argument übergeben wird, dann müssen Sie sich nach
bestem Wissen und Gewissen bemühen, sicherzustellen,
dass die betreffende Funktionseinheit auch dann noch
funktioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion
oder Datentabelle nicht bietet, und dass sie den sinnvoll
bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch erfüllt.
(Beispielsweise hat eine Funktion einer Bibliothek zur
Berechnung von Quadratwurzeln einen Zweck, der von
der Anwendung gänzlich unabhängig ist. Deshalb verlangt
§2 Absatzd, dass jede von der Anwendung bereitgestellte
Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle
optional sein muss: Auch wenn die Anwendung sie nicht
bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem noch
Quadratwurzeln berechnen).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Bereiche davon nicht von der
Bibliothek stammen und vernünftigerweise als unabhängige
und gesonderte Werke für sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für
die betreffenden Bereiche, wenn Sie diese als gesonderte
Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Bereiche
als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek
basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden– und somit auf jeden
einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragrafen, Rechte
für komplett von Ihnen geschriebene Werke in Anspruch
zu nehmen oder Ihnen diese Rechte streitig zu machen;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf der Bibliothek basieren oder
unter ihrer auszugsweisen Verwendung zusammengestellt
worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert,
mit der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General
Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz) anstelle
der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der Bibliothek
anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke ändern, die
sich auf diese Lizenz beziehen, sodass sie sich auf die GNU
General Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz),
Version 2, beziehen anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine
neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL
erschienen ist, können Sie diese angeben, wenn Sie das
wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in
diesen Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen
worden ist, kann sie für diese Kopie nicht mehr rückgängig
gemacht werden, sodass die GNU General Public License
(Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz) auch für alle
nachfolgenden Kopien und von der Kopie abgeleitete Werke
gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der
Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine
Bibliothek ist.
4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung
von ihr, gemäß §2) in Objektcode-Form oder in ausführbarer
Form unter den Bedingungen der obigen §§ 1 und 2
kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollständigen
entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen,
der unter den Bedingungen der obigen §§1 und2 auf einem
Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise
zum Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot
des Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen
Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen
Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben
Ort die Anforderung, auch den Quellcode weiterzugeben,
obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quellcode
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der
Bibliothek Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist,
mit der Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr
kompiliert oder verknüpft wird, nennt man ein „Werk, das die
Bibliothek nutzt“. Solch ein Werk, für sich allein genommen,
ist kein von der Bibliothek abgeleitetes Werk und fällt daher
nicht unter diese Lizenz.
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“, mit
der Bibliothek verknüpft, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk
(weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das
die Bibliothek nutzt“ ist. Das ausführbare Programm fällt
daher unter diese Lizenz. §6 gibt die Bedingungen für die
Weitergabe solcher ausführbaren Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt“ Material aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann
kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek
abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quellcode dies
nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von
Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft
werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist.
Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht
genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine
Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen Länge