Optiquest Q72b 1
Übereinstimmungserklärung
FCC-Erklärung
Dieses Gerät erfüllt alle Anforderungen des Teils 15 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb
muss die folgenden zwei Bedingungen erfüllen: (1) Das Gerät darf keine schädlichen
Interferenzen verursachen, und (2) das Gerät muss alle empfangenen Interferenzen inklusive
der Interferenzen, die eventuell einen unerwünschten Betrieb verursachen, annehmen.
Dieses Gerät wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen für Digitalgeräte der Klasse B
gemäß Teil 15 der FCC-Richtlinien. Diese Richtlinien sollen einen angemessenen Schutz
gegen Empfangsstörungen im Wohnbereich gewährleisten. Dieses Gerät erzeugt, verwendet
und kann Hochfrequenzenergie abstrahlen, und kann, sofern es nicht in Übereinstimmung mit
diesen Anweisungen installiert und betrieben wird, Rundfunkstörungen verursachen. Es kann
jedoch nicht garantiert werden, dass bei einer spezifischen Installation keine Störungen
auftreten. Sollte dieses Gerät Störungen im Rundfunk- und Fernsehempfang verursachen, was
durch Aus- oder Einschalten des Gerätes überprüft werden kann, wird dem Benutzer
empfohlen, die Störungen durch eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu beheben.
• Neuausrichtung oder Neuplatzierung der Empfangsantenne.
• Vergrößern des Abstands zwischen Gerät und Empfänger.
• Anschluss des Gerätes an eine Steckdose, die an einen anderen Stromkreis als der
Empfänger angeschlossen ist.
• Hinzuziehen des Händlers oder eines erfahrenen Rundfunk- und Fernsehtechnikers.
Warnung: Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihr Betriebsbefugnis für dieses Gerät durch
Änderungen oder Modifikationen des Gerätes ohne ausdrückliche Zustimmung von der für die
Einhaltung zuständigen Seite ungültig werden kann.
Für Kanada
Dieses Digitalgerät der Klasse B erfüllt alle Anforderungen der kanadischen ICES-003-
Bestimmungen.
Cet appareil numérique de la classe B est conforme à la norme NMB-003 du Canada.
CE-Konformität für europäische Länder
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der EWG-Richtlinie 2004/108/EG sowie
der Änderung 92/31/EWG und 93/68/EWG Paragraf 5 hinsichtlich der
"elektromagnetischen Verträglichkeit" und die Anforderungen der 2006/95/EG
sowie der Änderung 93/68/EWG Paragraf 13 hinsichtlich der "Sicherheit".
Die folgende Information gilt nur für Mitgliedsstaaten der EU:
Das rechts gezeigte Symbol weist auf Konformität mit der Richtlinie über Elek-
tround Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2002/96/EG hin.
Produkte, die nicht diese Kennzeichnung tragen, dürfen nicht im kommunalen
Abfall entsorgt werden, sondern müssen in dem Rücknahme- und
Sammlungssystem entsorgt werden, das je nach Land oder Gebiet entsprechend
örtlichem Gesetz zur Verfügung steht.