Optiquest Q72b 3
RoHS-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2002/95/EG zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) entworfen und hergestellt und hat sich als mit den
maximalen Konzentrationswerten, die der europäischen Ausschuss für die technische
Anpassung (Technical Adaptation Committee; TAC) festgelegt hat, wie folgt konform
erwiesen:
Manche Produktkomponenten sind im Anhang der RoHS-Richtlinie wie unten beschrieben
ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1. Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen in einer Höchstmenge von 5 mg je Lampe und in
anderen Lampen, die in dem Anhang der RoHS-Richtlinie nicht gesondert aufgeführt sind.
2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen, Leuchtstoffröhren und in
keramischen Elektronikbauteilen (z.B. piezoelektronische Bauteile).
3. Blei in hochschmelzenden Loten (d.h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil
von mindestens 85% Blei).
4. Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent,
in Aluminium mit einem Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent und in Kupferlegierun-
gen mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent.
Substanz Vorgeschlagene maximale
Konzentration
Tatsächliche
Konzentration
Blei (Pb) 0.1% < 0.1%
Quecksilber (Hg) 0.1% < 0.1%
Cadmium (Cd) 0.01% < 0.01%
Sechswertiges Chrom (Cr
6+
)
0.1% < 0.1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0.1% < 0.1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0.1% < 0.1%