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ENDVERBRAUCHER LIZENZVEREINBARUNG
Wichtig:
Bitte lesen Sie diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung (“Vereinbarung”) sorgfältig durch, bevor Sie die
G.726-Decoder-Software auf dem Mobile PC installieren oder benutzen. Das Nutzungsrecht für diese Software
wurde Ihnen von der Firma Victor Company of Japan, Limited (“JVC”) nur unter der Bedingung erteilt, dass Sie
die nachstehende Vereinbarung akzeptieren. Sind Sie mit diesen Vereinbarungen nicht einverstanden, ist
Ihnen die Installation dieser Software nicht gestattet. MIT DER INSTALLATION ODER BENUTZUNG DIESER
SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE BEDINGUNGEN AN. Diese Bedingungen gelten auch für alles Material,
mögliche Veränderungen, Verbesserungen und Erneuerung dieser Software.
Urheberrecht
Sie bestätigen, dass alle Urheberrechte und intellektuelle Eigentumsrechte an der Software das Eigentum der
Firma Sharp Corporation, ein japanisches Unternehmen, sind und dort verbleiben. JVC ist der bevollmächtigte
Lizenznehmer der Firma Sharp Corporation mit dem Recht, die Software herzustellen, zu benutzen und zu
verteilen. Die Software ist nach dem Urheberrechtsgesetz und anderer Vorschriften in Japan und anderen
Ländern geschützt. Die Software muss in gleicher Weise wie jede durch Urheberrecht geschützte Ware in
Übereinstimmung mit den Gesetzen, Vorschriften und anderen Bestimmungen genutzt werden.
Nutzungsbewilligung
Im Einvernehmen mit dieser Vereinbarung gewährt Ihnen JVC ein nicht exklusives Recht zur Nutzung dieser
Software.
Die Installation und Nutzung dieser Software ist nur in Verbindung mit diesem Mobile PC gestattet.
Es ist nicht erlaubt Kopien, mit der Ausnahme von Sicherungskopien für den eigenen Gebrauch, zu erstellen.
Einschränkungen
Es ist untersagt, die Software zu kopieren, in irgendeiner Form technisch oder inhaltlich zu verändern, zu
modifizieren oder in Teilen für andere Zwecke zu benutzen.
Es ist untersagt, die Software zu verleihen oder zu vermieten oder eine Lizenz für die Nutzung durch Dritte zu
erteilen.
Es ist nicht gestattet, die Vermerke des Urheberrechts und des intellektuellen Eigentums von der Software zu
entfernen.
Die Software darf weder im Original noch als Kopie an einen Dritten übergeben bzw. übertragen werden, es
sei denn, dass diese Vereinbarung als Rechtsnachfolger vom Übernehmer akzeptiert wird und an die gleichen
Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden ist. Die ursprüngliche Lizenz wird dadurch annulliert.
Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für dieser Software und nur im Rahmen der vorgesehenen Nutzung mit
dem Mobile PC.
Eine Haftung durch fehlerhafte Software über die gesetzliche Gewährleistung hinaus wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Für Defekte, die nicht durch den Hersteller der Software verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.