Das Gerät erfüllt die Schutzanforderungen nach EN 55024 und EN 55022
Klasse A.
Nach der EN 55022: “Dies ist eine Einrichtung der Klasse A. Diese Einrichtung
kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann vom
Betreiber verlangt werden, angemessene Maßnahmen durchzuführen und dafür
aufzukommen.”
Nach dem EMVG: “Geräte dürfen an Orten, für die sie nicht ausreichend entstört
sind, nur mit besonderer Genehmigung des Bundesministers für Post und
Telekommunikation oder des Bundesamtes für Post und Telekommunikation
betrieben werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn keine elektromagnetischen
Störungen zu erwarten sind.” (Auszug aus dem EMVG, Paragraph 3, Abs. 4).
Dieses Genehmigungsverfahren ist nach Paragraph 9 EMVG in Verbindung mit der
entsprechenden Kostenverordnung (Amtsblatt 14/93) kostenpflichtig.
Anmerkung: Um die Einhaltung des EMVG sicherzustellen sind die Geräte, wie in
den Handbüchern angegeben, zu installieren und zu betreiben.
Japanese Voluntary Control Council for Interference (VCCI) statement
Taiwan Class A warning statement
People's Republic of China Class A warning statement
Appendix B. Notices 199