BOLIVIEN
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Gerichte in La Paz verhandelt.
BRASILIEN
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch das zuständige Gericht in Rio de Janeiro verhandelt.
CHILE
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Zivilgerichte in Santiago verhandelt.
KOLUMBIEN
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Richterschaft der Republik Kolumbien verhandelt.
ECUADOR
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Richterschaft in Quito verhandelt.
MEXIKO
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Bundesgerichte in Mexiko-Stadt, dem Sitz der Bundesregierung,
verhandelt.
PARAGUAY
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Gerichte in Asuncion verhandelt.
PERU
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado,
verhandelt.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei
Vorsatz (″dolo″) oder grober Fahrlässigkeit (″culpa inexcusable″) von Lenovo
die in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse.
190 Sicherheit und Gewährleistung