Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren
gehörenden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die eng-
lische Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor
allen anderen Sprachen.
JAPAN
Geltendes Recht: Dieser Abschnitt wird durch den folgenden Satz ergänzt:
Bei Zweifelsfällen in Bezug auf diese Vereinbarung wird zunächst in gutem
Glauben und in gegenseitigem Vertrauen eine Lösung gesucht.
MALAYSIA
Haftungsbegrenzung: Das Wort ″SPEZIELLE″ in Ziffer 3 des fünften Absatzes
wird ersatzlos gestrichen.
NEUSEELAND
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hin-
zugefügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebene Gewährleistung gilt zusätzlich zu den
Ansprüchen, die der Kunde aus dem ″Consumer Guarantees Act 1993″ oder
aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder eingeschränkt noch
ausgeschlossen werden können. Der ″Consumer Guarantees Act 1993″ findet
keine Anwendung, wenn die Produkte von Lenovo für Geschäftszwecke, wie
sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn
die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im ″Consumer Guarantees
Act 1993″ definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschränkungen in
diesem Abschnitt nur insoweit, als sie im ″Consumer Guarantees Act 1993″
beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt ″dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde″ im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht
anders geregelt wird).
PHILIPPINEN
Haftungsbegrenzung: Ziffer 3 im fünften Absatz wird wie folgt ersetzt:
SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VER-
SCHÄRFTER
SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER
MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN;
ODER
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hin-
zugefügt:
194 Sicherheit und Gewährleistung