Lenovo 43C2484 Laptop User Manual


 
URUGUAY
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch das zuständige Gericht in Montevideo verhandelt.
VENEZUELA
Rechtsprechung:
Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich
durch die Gerichte im Stadtgebiet von Caracas verhandelt.
NORDAMERIKA
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Gewährleistungsservice vom IBM Service kann in Kanada oder den Vereinigten
Staaten von Amerika über die folgenden Nummer angefordert werden: 1-800-
426-7378.
KANADA
Haftungsbegrenzung: Ziffer 1 dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht
wurden; und
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen.
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
ASIEN/Pazifik
AUSTRALIEN
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hin-
zugefügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich zu
den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem Trade Practices Act 1974
oder aus ähnlichen Gesetzen abgeleitet werden können, und sind nur insoweit
eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulassen.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn Lenovo in Zusammenhang mit der Anwendung des Trade Practices Act
1974 oder ähnlicher Gesetze die Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllt,
ist die Haftung von Lenovo auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine
Kapitel 3. Lenovo Gewährleistung 191