Marken
Folgende Namen sind in gewissen Ländern Marken von Lenovo:
Lenovo
Rescue and Recovery
ThinkCentre
ThinkPad
ThinkVantage
IBM ist in gewissen Ländern eine Marke der International Business Machines
Corporation.
Die Namen anderer Unternehmen, Produkte oder Services können Marken
oder Servicemarken anderer Unternehmen sein.
Hinweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Die folgenden Informationen beziehen sich auf Lenovo PCs der folgenden
Maschinentypen: 6490, 6491, 8013, 8700, 8701, 8702, 8705, 8706, 8716, 8717,
8970, 8972, 8973, 8975, 8976, 8979, 8980, 8982, 8983, 8985, 8986, 8991, 8992, 8994,
8995, 9265, 9266, 9269, 9276, 9277, 9278, 9279, 9282, 9283, 9286, 9287, 9288, 9374,
9378, 9379, 9380, 9383, 9384, 9387, 9389, 9628, 9631, 9632, 9635, 9636, 9637, 9638,
9640, 9641, 9642, 9643, 9644, 9645, 9646, 9647, 9648, 9649, 9694, 9695.
FCC-Konformitätserklärung (Federal Communications Com-
mission)
Dieses Gerät wurde getestet und liegt gemäß Teil 15 der FCC-Regeln innerhalb
der Grenzwerte für digitale Geräte der Klasse B. Diese Grenzwerte sind dafür
gedacht, einen ausreichenden Schutz gegen Störungen zu bieten, wenn das
Gerät in einem Wohngebiet betrieben wird. Dieses Gerät erzeugt, verwendet
und strahlt Hochfrequenzenergie ab. Werden bei der Installation und dem
Betrieb die Anweisungen nicht befolgt, können eventuell HF-Kommunikations-
einrichtungen
gestört werden. Es besteht jedoch keine Gewährleistung, dass bei
einer bestimmten Installation keine Interferenzen auftreten. Wenn dieses Gerät
Störungen beim Radio- oder Fernsehempfang verursacht - dies kann durch
Ein- und Ausschalten des Geräts festgestellt werden - wird dem Benutzer emp-
fohlen,
die Störungen mit Hilfe einer der folgenden Maßnahmen zu beseitigen:
v Empfangsantenne neu ausrichten oder anders positionieren.
v Abstand zwischen Gerät und Empfänger vergrößern.
v Gerät an einer Steckdose anschließen, die sich an einem anderen Stromkreis
befindet als die Steckdose, an die der Empfänger angeschlossen ist.
v Sich mit weiteren Fragen an Ihren Vertragshändler oder Ansprechpartner
wenden.
Kapitel 5. Bemerkungen 239