Deutschland:
Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Betriebsmittein
Dieses Produkt entspricht dem “Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Betriebsmitteln” EMVG (früher “Gesetz über die elektromagnetische
Verträglichkeit von Geräten”). Dies ist die Umsetzung der EU-Richtlinie
2004/108/EG (früher 89/336/EWG) in der Bundesrepublik Deutschland.
Zulassungsbescheinigung laut dem Deutschen Gesetz über die
elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, EMVG vom 20. Juli
2007 (früher Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten),
bzw. der EMV EG Richtlinie 2004/108/EC (früher 89/336/EWG), für Geräte der
Klasse A.
Dieses Gerät ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Deutschen EMVG das
EG-Konformitätszeichen - CE - zu führen. Verantwortlich für die
Konformitätserklärung nach Paragraf 5 des EMVG ist die Lenovo (Deutschland)
GmbH, Gropiusplatz 10, D-70563 Stuttgart.
Informationen in Hinsicht EMVG Paragraf 4 Abs. (1) 4:
Das Gerät erfüllt die Schutzanforderungen nach EN 55024 und EN 55022
Klasse A.
Nach der EN 55022: “Dies ist eine Einrichtung der Klasse A. Diese Einrichtung
kann im Wohnbereich Funkstörungen verursachen; in diesem Fall kann vom
Betreiber verlangt werden, angemessene Maßnahmen durchzuführen und dafür
aufzukommen.”
Nach dem EMVG: “Geräte dürfen an Orten, für die sie nicht ausreichend entstört
sind, nur mit besonderer Genehmigung des Bundesministers für Post und
Telekommunikation oder des Bundesamtes für Post und Telekommunikation
betrieben werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn keine elektromagnetischen
Störungen zu erwarten sind.” (Auszug aus dem EMVG, Paragraph 3, Abs. 4).
Dieses Genehmigungsverfahren ist nach Paragraph 9 EMVG in Verbindung mit der
entsprechenden Kostenverordnung (Amtsblatt 14/93) kostenpflichtig.
Anmerkung: Um die Einhaltung des EMVG sicherzustellen sind die Geräte, wie in
den Handbüchern angegeben, zu installieren und zu betreiben.
Japanese Voluntary Control Council for Interference (VCCI) statement
Appendix. Notices 227